Reach

Innerhalb der Europäischen Union wurde mit REACH eine neue Gesetzesverordnung geschaffen. Durch die Verordnung werden alle in der Lieferkette eingebunden Akteure (vom Hersteller, Importeur, Verarbeiter, Händler und Verwender von Chemikalien) verpflichtet die Anforderungen für Alt- und Neustoffe des neuen EU-Chemikalienrechts umzusetzen.
Um das bisherige Portfolio möglichst aufrecht zu erhalten, wurde für das REACH-Umsetzungverfahren innerhalb der Oskar Berg Basischemikalien GmbH eine REACH-Abteilung geschaffen.  

Warum REACH

  • Kein ausreichendes Wissen über viele Stoffe
  • Zunahme von bestimmten Krankheiten (Risikovorsorge
  • Mutagene, Karzinogene, Allergien, Asbestose, Chemikalien-Unverträglichkeit MCS)
  • Entlastung der staatlichen Institutionen + Behörden durch Verlagerung der Datenbeschaffung
  • Einheitliche Bewertung der Chemikalien innerhalb der EU

Ziele der Verordnung

  • Verlagerung der Übermittlung von Daten und Informationen zur Verbesserung des Risikomanagements, der Umweltbelastung und der menschlichen Gesundheit vom Staat auf den Hersteller und die Importeure.
  • Tierversuche zur Datenerhebung zu verringern
  • Bewertung der Chemikalien für den gesamten Produktzyklus einschließlich
  • Verbote für kritische Substanzen

Registrierungspflicht

Alle Substanzen, welche in einer Menge > 1 Tonne/Jahr und Hersteller in der EU produziert oder in die EU importiert werden, müssen registriert werden. Ausgenommen von der Registrierung unter REACH sind Chemikalien, die in Lebensmitteln, Futtermittel und in der Humanmedizin verwendet werden. Für diese gelten gesonderte gemeinschaftliche Gesetzesvorschriften.
Die Oskar Berg Basischemikalien GmbH hat als Importeur im Rahmen der REACH – Verordnung diverse Registrierungen umgesetzt.

Ohne Daten kein Markt

Nicht registrierte Stoffe in Zubereitungen und in Erzeugnissen dürfen nicht in der EU gehandelt und in den Verkehr gebracht werden.

Zusammenarbeit

REACH verpflichtet Hersteller, Importeure und Kunden zur Zusammenarbeit. Oskar Berg Basischemikalien GmbH kommuniziert als Inverkehrbringer bzw. Mittler entlang der Lieferkette in beiden Richtungen, um den Informationsaustausch sicherzustellen.

Nach oben scrollen